Immobilie geerbt und plötzlich Eigentümer: Was nun?

Ein Todesfall bringt nicht nur emotionale Erschütterungen mit sich. Nach dem Ableben eines geliebten Menschen sehen sich Hinterbliebene oft mit finanziellen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert – besonders, wenn die Erbschaft eine Immobilie ist.

Haben Hinterbliebene eine Wohnung oder ein Haus geerbt, gibt es viele offene Fragen:

  • Wie wird das Erbe gerecht aufgeteilt?
  • Welche Verantwortungen tragen Immobilieneigentümer?
  • Sind sie Alleinerbe oder gibt es eine Erbengemeinschaft?
  • Welche Kosten fallen an, wenn ich eine Immobilie Erbe?
  • Den aktuellen Wert der Immobilie ermitteln
  • Immobile verkaufen – oder doch lieber vermieten?
  • Immobilienertragsteuer bei Verkauf

 

 

Wie wird das Erbe gerecht aufgeteilt?

Nach einem Todesfall wird in Österreich automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, in dem die rechtmäßige Aufteilung des Erbes erfolgt. Das Erbe wird somit zuerst von einem Notar geprüft und gesammelt. Oftmals wird das Haus/die Wohnung nicht an einen Einzelnen vererbt, sondern eine Erbengemeinschaft muss sich gemeinsam um den Nachlass kümmern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Eltern ihre Immobilie an ihre Kinder vererben. Ist im Testament nichts anderes festgelegt, steht jedem Mitglied der Erbengemeinschaft der gleiche Anteil an der Immobilie zu, über den frei verfügt werden darf. Um diesen Anspruch zu erfüllen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Das Haus wird in getrennte Wohneinheiten aufgeteilt beziehungsweise entsprechend umgebaut und alle Erben leben gemeinsam in der Immobilie. 
  • Das Haus wird gemeinschaftlich an Dritte vermietet und die Mieteinahmen werden aufgeteilt.
  • Ein Erbe zieht in das Haus ein und zahlt die anderen Erben aus. 
  • Das Haus wird verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt.

Im Idealfall einigen sich die Erben auf eine dieser Lösungen, wobei der Verkauf meistens die einfachste und fairste Lösung ist. 

 

Welche Verantwortung tragen Immobilieneigentümer?

Haben Sie das Erbe angetreten, haben Sie automatisch die volle Verantwortung über die Immobilie übernommen – und damit eventuell Schulden, die sich im schlimmsten Fall nachteilig auf Ihr Erbe auswirken können. Ebenso kommen als neuer Immobilieneigentümer gewisse Pflichten auf Sie zu: Instandhaltung, Versicherung, Sanierung, Schneeräumungen und Gartenpflege der geerbten Immobilie.

 

Erbgemeinschaft oder Alleinerbe 

Nicht immer wird eine Immobilie nur an eine Person vererbt, sondern an eine sogenannte Erbgemeinschaft, die aus mehreren Verwandten oder dem Ehepartner bestehen kann. Innerhalb einer Erbgemeinschaft können oft Spannungen auftreten – nicht nur, wenn der Haussegen schon früher schief hing. Die einfachste Lösung ist deshalb der Verkauf der Immobilie. Der Verkaufserlös kann abzüglich der Grunderwerbsteuer und anderer Nebenkosten gerecht auf alle Erben der Erbgemeinschaft aufgeteilt werden. Somit muss nicht ein einziger Erbe alle anderen Erbberechtigten auszahlen.

Nur Sie allein haben eine Immobilie geerbt? Dann können Sie mit der Immobilie nach eigenem Belieben verfügen. Sie können sie selbst bewohnen oder Ihre geerbte Immobilie vermieten oder verkaufen.

Welche Kosten fallen an, wenn ich eine Immobilie erbe? 

Seit 2008 gibt es in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr, jedoch die Grunderwerbsteuer, die im Erbfall entrichtet werden muss. Diese beläuft sind auf 0,5 bis 3,5 % des Immobilienwertes – je nachdem, wie hoch er ist.

Bei einer Immobilie mit einem Verkehrswert von unter 250.000 Euro, können Sie mit bis zu 1.250 Euro an Steuerabgaben (0,5 %) rechnen. Haben Sie ein Haus geerbt, das mehr wert ist, sind für die nächsten 150.000 Euro 2 % zu entrichten, und ab einem Wert von 400.000 Euro und darüber hinaus fallen 3,5 % an. Bei einem Verkehrswert der geerbten Immobilie von 500.000 Euro ergeben das in Summe 7.750 Euro an steuerlichen Abgaben. Diese müssen Sie entrichten, um Ihre geerbte Immobilie Ihr Eigentum nennen zu dürfen.

Achtung: Auch für die Eintragung ins Grundbuch ist mit Kosten zu rechnen! Die Kosten für die Grundbuchseintragung belaufen sich auf 1,1 % des Verkehrswertes der geerbten Immobilie. In diesem Beispiel sind das also 5.500 Euro zusätzlich.

Den aktuellen Wert von Haus oder Wohnung herausfinden

Zur Berechnung des aktuellen Verkehrswerts der geerbten Immobilie bieten kostenlose Online-Tools einen schnellen Überblick, was Haus oder Wohnung wert sein könnten. Diese Online-Tools sind sehr ungenau und haben keine Möglichkeit alle Fakten in die Berechnung einfließen zu lassen. Immobilien Probst bewertet Ihre Immobilie nach allen wichtigen Kriterien die für die Bewertung nötig sind. Nur so bekommen sie den wahren Wert ihrer Immobilie.

Immobilie verkaufen – oder doch lieber vermieten? 

Haben Sie eine Immobilie geerbt in die Sie nicht selbst einziehen wollen, können Sie sie entweder verkaufen oder vermieten.

Da eine Immobilie aber immer Arbeit und im Falle einer Vermietung auch Pflichten bedeutet, ist es oft sinnvoller, die Immobilie zu verkaufen. Besonders dann, wenn man nicht die erforderlichen Nebenkosten aufbringen kann.

Um den besten Verkaufspreis einer Immobilie zu erzielen ist es oft sinnvoll gewisse Modernisierungsmaßnahmen zu tätigen. Wichtig ist allerdings, alle Investitionsmaßnahmen vorab genau abzuwägen. Wir von Immobilien Probst informieren Sie darüber, welche Maßnahmen bei einem Verkauf sinnvoll sein können. So gehen Sie sicher, keine unnötigen Investitionen zu tätigen und den optimalen Marktpreis zu erzielen.

 

Immobilienertragsteuer bei Verkauf einer geerbten Immobilie

Beim Verkauf einer Geerbten Immobilie wird eine Immobilienertragssteuer fällig. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen „Alt-Grundstücken“ (Grundstück= Grund und Boden, Gebäude-Eigentumswohnungen und Baurechte) die vor dem 31.3.2002 angeschafft wurden und „Neu-Grundstücke“ die nach dem 31.3.2002 angeschafft wurden/werden. Bei „Neu-Grundstücken beträgt die Höhe der Steuer 30 % vom Gewinn, bei “Alt-Grundstücken“ gilt ein geringerer Steuersatz von 4,2 % vom Verkaufserlös, beziehungsweise (Erfolgte nach dem 31. Dezember 1987 – und nach dem letzten entgeltlichen Erwerb – eine Änderung der Widmung von Grünland in Bauland) 18 % vom Verkaufserlös.

Von der Steuer ausgenommen ist die Hauptwohnsitzbefreiung.

 

 

 

 

 

 

Bei Immobilienerbe schnell, aber nicht übereilt handeln

 

Erbt man eine Immobilie, ist es gar nicht so einfach, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Insbesondere, weil man in dieser meist emotionalen Situation nur schwer den Überblick behält und leicht unter Druck gerät. Betroffene sollten darum stets die Ruhe bewahren.

Immobilien Probst steht Ihnen in diesen schwierigen Zeiten zur Verfügung. Wir begleiten sie nach bestem Wissen und bemühen uns, das ihr Erbe zum besten Preis verkauft wird.

Verkaufen sie Ihre geerbte Immobilie nicht unter dem Wert!

 

 

 

 

 

 

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