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Energieausweis

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie zum Thema Energieausweis benötigen, wie z.B. die gesetzlichen Grundlagen, die enthaltenen Daten oder auch Vergleichswerte, mit denen Sie die Werte in Ihrem Energieausweis noch besser beurteilen können.

Wer kann für mein Gebäude einen Energieausweis erstellen?

Steuerrecht: Immobilien vererben oder Verschenken

In Österreich gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Jedoch fallen auch so bestimmte Kosten wie Grunderwerbssteuer oder Eintragungsgebühr im Grundbuch an. Womit Sie bei Erbe und Schenkung rechnen müssen.

 

Wertsteigerungsplan

Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder vermieten?

Wie wir Ihre Immobilie zum besten Preis und so schnell als möglich vermitteln können, und wie ich Ihnen mit meinem Wertsteigerungsplan dabei helfen kann, erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Allgemeines zur Immobilienertragsteuer

Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die vormalige Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren (in diesem Zusammenhang wurde oft fälschlicherweise von einer Spekulationssteuer im Sinne einer eigenen Steuer gesprochen) wurde abgeschafft. 

Endlich Schnee! Doch wer muss räumen?

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen sie alle Gehwege und Gehsteige  zwischen 6 und 22 Uhr entlang der gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.

 

 

Laute Nachbarn? Was das Gesetz sagt und was Sie tun können

Laute Nachbarn - wer kennt das nicht? Was tatsächlich als Lärmbelästigung im rechtlichen Sinne gilt und wo Sie vielleicht einfach nur tief durchatmen sollten.

Es kommt nicht selten vor, dass sich Nachbarn im Stiegenhaus oder an der Grundstücksgrenze nicht mal grüßen und bestmöglich aus dem Weg gehen. Oft sehen Sie sich gar nur noch vor Gericht. In den meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten geht es um die gute alte Lärmbelästigung. Grund genug, sich das Thema ein bisschen genauer anzuschauen.

 

 

TV 1 Oberösterreich Beitrag 2021